Arbeitskleidung und Schutzkleidung

7 min lesen04 März 2019
Anhand der Arbeitskleidung lässt sich oftmals schon der Beruf erkennen: Ärzte am weissen Kittel, Polizisten an der Uniform, Handwerker an der Latzhose und Gastronomen an der Schürze.
In vielen Branchen und Bereichen sind bestimmte Kleidungsstücke üblich. Einzelne Berufsstände haben ganz spezifische Arbeitskleidung: Ein gutes Beispiel dafür sind Schornsteinfeger im Kehranzug und oftmals mit Zylinder, die Uniformen von Staatsbeamten oder auch die klassische Kochjacke mit Kopfbedeckung.
Auf den ersten Blick hat alles mit der passenden Kleidung zur Arbeitsausübung zu tun, dennoch gibt es Unterschiede. Nicht jede Arbeitskleidung kann vorgeschrieben werden. Es gilt zu unterscheiden, ob es sich um Berufskleidung, Dienstkleidung oder Schutzkleidung handelt.

Berufskleidung

Die Berufskleidung hat sich für bestimmte Berufe als zweckmässig erwiesen. Sie ist nicht nur an die Anforderungen des Berufes angepasst, sondern hat sich im Laufe der Zeit für verschiedene Branchen als üblich entwickelt. Von Kunden und auch vom Arbeitgeber wird ein bestimmtes Erscheinungsbild sogar erwartet. Darunter fallen beispielsweise die weisse Kleidung eines Praxisteams und Anzüge oder Kostüme bei Finanzdienstleistern. In der Regel ist der Arbeitnehmer für die Beschaffung der Arbeitskleidung verantwortlich und kann diese daher auch privat nutzen. Wenn eine finanzielle Unterstützung vom Arbeitgeber erfolgt, dann nur auf freiwilliger Basis.

Dienstkleidung

Gibt der Arbeitgeber jedoch für einen ganzheitlichen Unternehmensauftritt eine Uniformierung vor, spricht man von Dienstkleidung. Die Uniform ist Vorschrift und muss bei der Arbeit getragen werden. Bei Staatsbeamten wie Polizisten, Feuerwehrleuten, Soldaten ist es durchaus sinnvoll, um die Berufszugehörigkeit und den Status zu verdeutlichen. Unter die Dienstkleidung fällt aber auch die Kleidung mit Firmenlogo wie das in der Systemgastronomie oder in der Fertigung weit verbreitet ist. Abhängig davon inwieweit die Kleidung auch im Privaten getragen werden darf und der Höhe der Beschaffungskosten, entscheidet sich, ob der Arbeitgeber die Kosten für die komplette Kleidung oder für Teile davon trägt.

Schutzkleidung

Die Schutzkleidung kommt dann zum Einsatz, wenn die Sicherheit des Arbeitnehmers durch andere Massnahmen nicht gewährleistet werden kann. Schutzkleidung erfüllt eine besondere Funktion und ist aus Gründen des Arbeitsschutzes während der Arbeitszeit Vorschrift. Im Fokus steht die Gesundheit der Arbeitnehmer. Mit entsprechender Kleidung werden Verletzungen durch gefährliche Einflüsse wie Feuer oder Chemikalien vermieden. Dabei muss Schutzkleidung besondere Anforderungen erfüllen und bei Extrembedingungen widerstands- und strapazierfähig sein.

Man spricht hier auch von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Teile der PSA – von Kopf bis Fuss – können unter anderen sein:

Das Tragen von Arbeitsschutzkleidung muss vom Arbeitgeber ermöglicht werden und ist im Arbeitsschutzgesetz geregelt. Anhand gesetzlich vorgeschriebenen, regelmässigen Arbeitsplatzevaluierung werden entsprechende Massnahmen getroffen, die für alle Arbeitnehmer Pflicht sind. Für die Anschaffung der geforderten Arbeitsschutzkleidung muss der Arbeitgeber aufkommen. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, die Mitarbeiter über das Gefahrenpotential aufzuklären und im Umgang mit der Schutzausrüstung zu schulen.

Die Gefahren werden in unterschiedliche Kategorien eingeteilt: Aggressive Reinigungsmittel stellen zwar eine Gefährdung dar, beim Umgang mit radioaktivem Material besteht aber logischerweise ein weitaus höheres Risiko für den Arbeitnehmer.

PSA-Kategorien

Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird in drei Kategorien eingeteilt. Die Einstufung erfolgt dabei anhand des Risikos, dem der Arbeitnehmer ausgesetzt ist, und der Schwere der möglichen Verletzungen im Falle eines Unfalls. Welche PSA in welche Kategorie bzw. Schutzstufe fällt, ist in der PSA-Sicherheitsverordnung, PSASV und auch in der Richtlinie 89/686/EWG geregelt.

Der Kategorie I werden einfache PSA gegen minimale Gefahren zugeordnet, sie umfassen den Schutz folgender Risiken:

  • oberflächlichen mechanischen Verletzungen
  • Kontakt mich schwach aggressiven Reinigungsmitteln oder längerer Kontakt mit Wasser
  • Kontakt mit heissen Oberflächen, deren Temperatur 50°C nicht übersteigt
  • Schädigung der Augen durch Sonneneinstrahlung (ausser bei Beobachtung der Sonne)
  • Witterungsbedingungen, die nicht von extremer Art sind

Handschuhe zur Gartenarbeit oder zum Geschirrspülen, Arbeitsschürzen und Sonnenbrillen gehören in diese Kategorie.

Unter Kategorie II werden alle PSA eingestuft, die weder in Kategorie I noch Kategorie III fallen und dem Schutz gegen mittlere Risiken dienen. Arbeitsschutzhelme, Schutzschuhe, Gehörschutz aber auch Fahrradhelme und Schwimmflügel fallen in diese Kategorie.

In die Kategorie III gehören komplexe PSA, die gegen ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen oder sogar gegen tödliche Gefahren, die vom Träger auch nicht selbst eingeschätzt werden können.

  • Gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische
  • Atmosphären mit Sauerstoffmangel
  • Schädliche biologische Agenzien
  • Ionisierende Strahlung
  • Warme Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von 100 °C oder mehr
  • Kalte Umgebungen, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von -50 °C oder weniger
  • Stürze aus der Höhe
  • Stromschlag und Arbeit an unter Spannung stehenden Teilen
  • Ertrinken
  • Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen
  • Hochdruckstrahl
  • Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche
  • Schädlicher Lärm

CE-Kennzeichnung der Schutzkleidung

Die Abkürzung CE steht für Conformité Européenne, zu deutsch: Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien. Das CE-Zeichen ist zum einen ein Verwaltungs- bzw. Behördenzeichen aber auch eine Herstellererklärung und legt den Mindest-Sicherheitsstandard von Waren innerhalb der EU fest. Es handelt sich bei der Kennzeichnung um kein Qualitätssiegel, denn die Produkte werden nur in seltenen Fällen von einer unabhängigen Prüfstelle auf die Erfüllung der Anforderungen geprüft.

Für PSA der Kategorien I und II erfolgt die CE-Kennzeichnung folgendermassen: Nach dem „CE“-Zeichen stehen die letzten beiden Ziffern des Jahres, an dem die Kennzeichnung angebracht wurde. Bei PSA der Kategorie III steht hingegen die vierstellige Kennnummer der zugelassenen Prüfstelle, die für die Baumusterprüfung zuständig war. Die Baumusterprüfung ist nichts anderes, als die Überwachung der Fertigung im Rahmen einer Kontrolle oder einer Qualitätssicherung.

Mehr zur Kategorisierung von Persönlicher Schutzausrüstung im Beitrag zur Chemischen Schutzkleidung.

Wann gilt welche Kategorie für welche PSA?

Die Zuordnung der PSA bereitet immer wieder Probleme. Ist ein Produkt überhaupt als PSA anzusehen? Wenn ja, in welche Kategorie muss es gesteckt werden? Um zumindest eine kleine Hilfestellung zu geben, hat die Europäische Kommission Leitlinien (PPE Guidelines) erarbeitet, die eine einheitliche Anwendung sicherstellen sollen.

Arbeitskleidung ist nicht gleich Arbeitskleidung

Je nach Beruf erfüllt die Arbeitskleidung unterschiedliche Aufgaben: Manchmal ist sie einfach nur schick, in anderen Branchen sorgt sie für Hygiene oder den Schutz privater Kleidung. Die wichtigste Aufgabe, die der Arbeitskleidung zuteil wird, ist jedoch der Schutz von Gesundheit oder gar des Lebens. Die Auswahl der Arbeitskleidung sollte daher nicht leichtfertig getroffen werden, sondern gut durchdacht sein.

Ein weiterer Punkt der nicht aussen vor bleiben darf ist der Träger. Bequeme Kleidung aus angenehmen Materialien und die Berücksichtigung von modischen Aspekten sollten bei der Auswahl passender Arbeitskleidung unbedingt berücksichtigt werden, damit der Träger sich auch wohl fühlt. Für eine lohnende Investition in Arbeitskleidung sollte sie ausserdem möglichst langlebig und strapazierfähig sein.

Wenn auch Sie Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Arbeitskleidung benötigen, beraten wir Sie gerne mit individuellen Lösungen.

Kommentare (8)
  1. Ich fange eine neue Arbeit an und beschäftige mich aktuell mit der Sicherheitskleidung. Mir war gar nicht bewusst, dass diese sogar Vorschrift während der Arbeitszeit ist. Ich bin daher gespannt, wie meine neue Kleidung aussehen wird. Vielen Dank für die Infos.

  2. Ich muss mir bald zum ersten mal Arbeitskleidung kaufen. Ich wusste gar nicht, dass es einen Unterschied zur Dienstkleidung gibt. Da ich aber keine Uniform benötige, ist es bei mir wohl die Arbeitskleidung.

  3. Ich finde die unterschiedliche Arbeitsbekleidung wirklich sehr interessant, denn sie sagt sehr viel über den Job aus. Mir war dabei nicht bewusst, wie umfangreich die Arbeitsschutzkleidung ist. Aber wie auch im Text zu lesen ist, die Kleidung soll den Träger schützen und da darf es an nichts fehlen. Ich habe mir nun sogar selbst in einem Shop einen Schutzhelm gekauft.

  4. Es ist sehr wichtig, die passende Arbeitskleidung zu haben. Leider noch heute viele Arbeitgeber achten sie nicht genügend auf diesen Aspekt. Aber jetzt bin ich mir bewusst, dass dies durch Arbeitsschutzgesetz geregelt ist.

  5. Ich stimme dazu, dass Arbeitnehmers richtige und passende Bekleidungen für ihre Tätigkeiten brauchen. In einigen Jobs sind Schutz und Hygiene sehr wichtig, weil normale Kleidung Menschen nicht vor einigen damit verbundenen Risiken schützen kann. Vielen Dank, dass Sie mir mitgeteilt haben, dass es eine europäische Arbeitsschutzgesetz dafür gibt. Ich werde bei meinen nächsten Jobs mehr Aufmerksamkeit schenken.

  6. Die Arbeitskleidung hat sich wirklich voll etabliert in den Köpfen der Menschen. Ich erwarte wirklich, dass ein Kellner eine Schürze trägt oder der Arzt einen Kittel trägt. Es ist interessant wie die Kleidung zum Merkmal des Berufes geworden ist.

  7. Meine Cousine hat mir erzählt, dass ihr neuer Arbeitgeber sie aufgefordert hat, sich selbst Schutzkleidung zu kaufen. Danke für den Hinweis, dass das Arbeitsschutzgesetz die Bereitstellung der Arbeitskleidung durch den Arbeitgeber regelt. Ich werde ihr raten, diese Angelegenheit noch einmal anzusprechen und auf das Gesetz zu verweisen.

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