Wer im Schweizer Strassenverkehr unterwegs ist, kennt das Bild: Baustellen gehören zum Alltag. Auch wir von RAJA Schweiz sehen das täglich, wenn wir zu unserem Standort unterwegs sind. Grund genug, uns genauer mit der Sicherheit auf dem Bau zu beschäftigen. Denn auf Baustellen kommen zahlreiche Materialien und Hilfsmittel zum Einsatz, die wir nur zu gut kennen: Paletten, Kartons, Cutter, Leitern – und natürlich professioneller Arbeitsschutz, wie Schutzhelme. Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist auf dem Bau von entscheidender Bedeutung.
Warum sind Schutzhelme auf der Baustelle essenziell?
Arbeiten auf Baustellen sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen mit hohen Verletzungsrisiken verbunden. Das Tragen passender Arbeitsschutzkleidung muss vom Arbeitgeber ermöglicht werden und ist gesetzlich im Arbeitsschutz verankert. Für Baustellen gelten daher spezielle Verordnungen zur Planung und Umsetzung der Sicherheit.
Im Baugewerbe bestehen zahlreiche Gefahren, die angemessene Arbeitskleidung unerlässlich machen. Dazu gehören:
- Fuss– und Knieschutz
- Atemschutzmasken und Gehörschutz
- Schutzhandschuhe und Schutzkleidung
- Augen-, Gesichtsschutz und Absturzsicherung
- Kopfschutz (Industrieschutzhelme)
Der Kopf muss auf der Baustelle gut geschützt – quasi perfekt „verpackt“ – sein. Und beim Verpacken kennen wir uns aus.
Die Zahlen belegen die Notwendigkeit: Allein die BG Bau registrierte in einem einzelnen Jahr knapp 59.000 Arbeitsunfälle mit Kopfverletzungen. Bei tödlichen Unfällen ist der Kopf mit Abstand die am häufigsten betroffene Körperregion.
Die Ursachen auf Baustellen sind vielfältig: Herabfallende oder pendelnde Gegenstände sowie das Risiko, sich den Kopf anzustossen. Normgerechte Industrieschutzhelme sind deshalb eine Grundvoraussetzung auf jeder Baustelle.
Normung und Sicherheit: Was besagt die DIN EN 397?
Industrieschutzhelme bestehen aus einer äusseren Helmschale und einer durchdachten Innenausstattung. Die Helmschale nimmt von aussen einwirkende Kräfte auf und leitet sie gleichmässig an die Innenausstattung weiter.
Schutzhelme müssen der Norm DIN EN 397 (Industrieschutzhelme) entsprechen und folgende Grundanforderungen erfüllen:
- Stossdämpfung: Schutz vor herabfallenden Gegenständen oder pendelnden Lasten.
- Durchdringungsfestigkeit: Schutz vor spitzen Gegenständen, Spritzern und Schmutz.
- Flammbeständigkeit: Schutz bei kurzzeitigem Kontakt mit Flammen.
- Sicherer Sitz: Verstellbare Innenausstattung für festen Halt am Kopf.
Die Innenausstattung besteht meist aus einer 6-Punkt-Textilbandaufhängung sowie einem Drehradsystem zur stufenlosen Weitenregulierung. Belüftungsöffnungen sorgen auch bei warmen Temperaturen für eine gute Luftzirkulation.

Zusätzliche Schutzfunktionen nach DIN EN 397
Viele Helme bieten über die Standardanforderungen hinaus erweiterte Schutzmerkmale:
- Einsatz bei extremen Temperaturen (von -30 °C bis zu +150 °C)
- Elektrische Isolierung (z. B. Schutz vor Wechselspannung bis 440 V)
Pflicht-Kennzeichnung an Industrieschutzhelmen
Jeder nach EN 397 zertifizierte Helm muss eine gut lesbare, eingeprägte oder gedruckte Kennzeichnung enthalten:
- CE-Kennzeichen inkl. Kennnummer der überwachenden Prüfstelle
- Normbezeichnung (EN 397)
- Herstellername und Herstellersymbol
- Herstellungsjahr und -quartal
- Typbezeichnung des Herstellers
- Grössenbereich (Kopfumfang in cm)
- Material-Kurzzeichen der Helmschale (z. B. PE für Polyethylen)

Wie lange darf man einen Schutzhelm nutzen?
Industriehelme aus thermoplastischen Kunststoffen (wie PE, PP, PC oder ABS) sollten laut Vorschrift maximal 4 Jahre ab Herstellungsdatum genutzt werden. Witterungseinflüsse, UV-Strahlung und Luftverunreinigungen lassen die Schutzwirkung des Kunststoffs mit der Zeit nachlassen.
Wichtiger Sicherheitshinweis: Nach einem harten Schlag oder wenn der Helm auf den Boden gefallen ist, muss dieser umgehend ausgetauscht werden. Auch nicht sichtbare Mikrorisse können die Schutzwirkung massiv beeinträchtigen.
Die Bedeutung der Helmfarben auf der Baustelle
Auf Grossbaustellen tragen Mitarbeiter Helme in unterschiedlichen Farben. Dies dient der schnellen Orientierung und Unterscheidung von Funktion und Gewerk. Auch wenn es keine starre gesetzliche Vorschrift für die Farbverteilung gibt, hat sich in der Praxis folgende Zuordnung etabliert:
| Helmfarbe | Typische Funktion / Gewerk |
|---|---|
| Weiss | Bauleitung, Poliere, Architekten, Besucher |
| Gelb | Maurer, Lagerarbeiter, Logistiker |
| Orange | Eisenflechter, Stahlbetonbauer |
| Grün | Zimmerer, Holzbauarbeiter |
| Blau | Schlosser, Sanitär- und Haustechniker |
Beim nächsten Stau vor der Baustelle wissen wir also ganz genau Bescheid wer da gerade arbeitet.


