Mobile Absperrungen

5 min lesen 18 März 2019
Sichere Arbeitsbedingungen gehören zum betrieblichen Alltag und bestimmen die Arbeitsabläufe. Kein Unternehmen kann sich Ausfallzeiten leisten, desto wichtiger ist es Gefahrenquellen und damit Unfälle zu vermeiden und vorausschauend zu handeln.

Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein entscheidendes Thema, das durch Gesetze, Verordnungen und Regeln vorgeschrieben wird.. Ziel ist immer, dem Arbeitnehmer eine sichere Arbeitsumgebung zu bieten, Gefahren zu vermeiden und ihn vor Unfällen und Berufskrankheiten zu schützen.

Neben entsprechender Schutzbekleidung und funktionierender Maschinen spielen viele weitere Faktoren eine grosse Rolle. Ob auf dem Firmengelände, in Produktions- oder Lagerhallen und auch auf Baustellen: Absperrungen werden vielerorts eingesetzt und erfüllen unterschiedliche Funktionen.

Einerseits machen Absperrung auf Gefahrenstellen aufmerksam und sichern den Ort ab. Andererseits schützen sie aber auch vor unberechtigtem Zutritt oder sorgen einfach nur für abgetrennte Parkplätze. Mobile Absperrungen decken viele Bereiche ab und sorgen für ein Maximum an Flexibilität.

Gesetzliche Kennzeichnungspflicht

Das Arbeitsgesetz  richtet sich an den Arbeitgeber und umfasst die Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Die Verordnung basiert auf der EG-Arbeitsstättenrichtlinien 89/654/EWG, die die europäische Umsetzung vorschreibt.

Neben der Vorschrift zum Schutz von Nichtrauchern liegt der Fokus auf der ordnungsgemässen Beschaffenheit von Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätte. Darunter fallen beispielsweise das Vermeiden von Sturzunfällen auf schadhaftem Fussboden oder Transportunfällen durch nicht gekennzeichnete Transportwege.

In der Arbeitsstättenverordnung unter dem Punkt 2.1 werden die Massnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren wie der Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen und das Betreten von Gefahrenbereichen geregelt.

Arbeitsstätten – was fällt darunter?

Der Begriff Arbeitsstätte bezeichnet alle Arbeitsräume oder andere Räume auf dem Betriebsgelände, sowie alle Orte im Freien auf dem Betriebsgelände und auch Baustellen, in denen Beschäftige im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind.

Insbesondere bezeichnet die Arbeitsstätte Orte zu denen die Beschäftigten während Ihrer Arbeitszeit und zur Ausführung der Tätigkeit Zugang haben und Einrichtungen, die zum Betreiben der Arbeitsstätte dienen.

Darunter fallen:

  • Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-Maschinen und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte
  • Sicherheitsbeleuchtung, Feuerlöscheinrichtungen, Versorgungseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Signalanlagen, Energieverteilungsanlagen, Türen und Rohre, Fahrsteige, Fahrtreppen, Laderampen und Steigleitern

Wann muss eine Absperrung angebracht werden?

Entsprechende Schutzvorrichtungen sind Vorschrift, wenn Absturzgefahr für Beschäftigte oder Gefahr durch herabfallende Gegenstände besteht. Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen dann mit Schutzvorrichtungen versehen werden, um die Mitarbeiter vor Verletzungen zu schützen. Ab einem Meter Absturzhöhe besteht Absturzgefahr für den Arbeitnehmer und eine entsprechende Absperrung muss angebracht werden.

Doch nicht bei jeder Tätigkeit ist es mit einer einfachen Absperrung getan. Bei einem Dachdecker oder Industriekletterer kann eine solche Schutzverrichtung nicht angebracht werden. Der Arbeitgeber hat durch andere Mittel für die Arbeitssicherheit zu sorgen.

Gibt es weitere Gefahrenbereiche, bspw. Bereiche, die nur mit spezieller Ausrüstung betreten werden sollten, müssen die Gefahrenbereiche ebenfalls gekennzeichnet sein. Darüber hinaus gilt es den Zutritt vor unbefugtem Betreten zu schützen und Arbeitnehmer, die Gefahrenbereiche betreten, muss eine entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden.

Vom Leitkegel bis zum Scherengitter

Mobile Absperrung ist nicht gleich mobile Absperrung! Denn nicht jede Absperrung eignet sich für jeden Anwendungszweck. Je nach Einsatz ist darauf zu achten, welche Absperrsicherung geeignet ist.

Leitkegel sind durch die Signalfarbe Orange gut erkennbar und eignen sich für das sichern von kurzfristigen Gefahren- bzw. Einsatzstellen. Ein tiefes Schlagloch auf dem Betriebsgeländer kann so gekennzeichnet werden oder eine Fläche wird kurzfristig für Wartungsarbeiten markiert. Mithilfe von Haken und Ketten können die Kegel ausserdem verbunden werden.

Etwas stabiler  für den Einsatz sind Absperrpfosten. Durch Befüllen des Fusses mit Sand oder Wasser wird die Absperrung zusätzlich beschwert. Unabsichtliches Verrücken wird so vermieden. Mit einer Höhe von fast einem Meter eignen sich die Pfosten zum Sichern von Gefahrenstellen, aber auch zum Abtrennen und Sichern von Zufahrtswegen.

Mobile Absperrungen für jeden Verwendungszweck

Um die Sicherheit in Produktions- und Lagerstätten zu gewährleisten, eignen sich mobile Absperrungen hervorragend für nahezu jeden Verwendungszweck. Die Sicherung von Gefahrenstellen muss lang- wie kurzfristig möglich sein, ebenso können Verkehrswege zur Unfallvermeidung gekennzeichnet werden. Durch das Umsetzen der gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen in Sachen Arbeitsschutz sorgt gleichzeitig für die Gesundheit der Mitarbeiter und vermeidet Ausfallzeiten. Entsprechende Schutzmassnahmen sollten daher gut geplant und durchdacht werden.

Wenn auch Sie Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Absperrung benötigen, beraten wir Sie gerne mit individuellen Lösungen.

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