Was ist die Aufgabe von Lebensmittelverpackungen?

10 min lesen12 Juli 2021
Wir werden oft gefragt, ob unsere Produkte lebensmittelecht sind. Dass wir diese Information, ausser selbstverständlich im Produkt-Bereich Catering und umweltfreundliche Verpackung für Lebensmittel, nicht pauschal bei potentiell für den Kontakt mit Lebensmittel geeigneten Produkten in Katalog oder Webshop mit angeben, zeigt, wie genau wir es mit dieser Frage nehmen. Warum? Erklären wir im Blog! Zunächst einmal beantworten ein paar wichtige Fragen:

Was ist die Aufgabe von Lebensmittelverpackungen?

Warum werden Lebensmittel überhaupt verpackt? Ist es nicht viel nachhaltiger, Nahrungsmittel unverpackt einzukaufen? Ja. Wo immer es möglich ist, sollte auf Verpackung von Lebensmitteln verzichtet werden. Aber Lebensmittel müssen portioniert, geschützt, gelagert, transportiert und auch versendet werden. All das gelingt in den meisten Fällen nur dank lebensmittelechter Verpackung.

Also, was genau macht eine gute Lebensmittelverpackung aus?

Eine Lebensmittelverpackung aus Sicht der Verbraucher muss:

  • das Lebensmittel gut schützen
  • einfach und praktisch in der Anwendung sein
  • Informationen über das Lebensmittel liefern
  • umweltverträglich sein
  • und darf keine schädlichen Substanzen an das Lebensmittel abgeben bzw. dessen Geschmack oder Geruch beeinflussen, also lebensmittelecht sein

Darüber hinaus stellt auch der Handel bzw. die Hersteller weitere Bedingungen an eine gute Lebensmittelverpackung: Sie muss

  • ansprechend aussehen und die Ware angemessen präsentieren
  • den unbeschädigten Transport ermöglichen
  • standfest und gut lagerbar sein
  • und möglichst leicht sein, um die Transportkosten zu minimieren
Bei wem liegt die Verantwortung für sichere Lebensmittel?
Laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen liegt die Verantwortung bei der Lebensmittelbranche – aber auch Konsumenten und Konsumentinnen tragen Verantwortung. Was ist Aufgabe der Kantone? Was die Aufgabe des Bundes? Mehr Informationen beim blv
Bei der Grösse von Lebensmittelverpackungen wird getrickst...
Bei der Grösse von Lebensmittelverpackungen sind Hersteller nicht ganz so „zimperlich“, immer noch identifiziert der Verein für Konsumenteninformation und die Stiftung Warentest regelmässig und viel zu oft sogenannte Mogelpackungen bei Lebensmitteln. Um durch unnötig grosse Umverpackungen über den tatsächlichen Wareninhalt hinwegzutäuschen, wird leider unnötig viel Verpackungsmüll hingenommen…

Was genau bedeutet lebensmittelecht? Und was ist lebensmittelgeeignet?

Lebensmittelecht ist eine Verpackung, wenn die Verpackung keinerlei Geschmacksstoffe, Duftstoffe oder gar Schadstoffe an das verpackte Lebensmittel abgibt. Der Übergang jeglicher Stoffe und Materialien auf das Packgut, in diesem Fall Lebensmittel, wird Migration genannt. Liegt diese Migration unterhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte, gilt die Verpackung als „lebensmittelecht“.

Wie werden Verpackungen auf Lebensmittelechtheit überprüft?

Mit der Überprüfung auf Lebensmittelechtheit können unabhängige Dienstleister und Institute beauftragt werden. So prüft und bewertet beispielsweise das Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung IVV, ob Lebensmittelverpackungen alle gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen. Nicht nur das verwendete Material ist dabei entscheidend, sondern vielmehr der gesamte „Lebenszyklus“ der Verpackung über alle Herstellungsstufen, also von der Produktion der Verpackungsmaterialien, die Veredelung und Bedruckung, ggf. die Beschichtung, die Prozesse bei der Abfüllung bis hin zum Recycling.

Sind RAJA Verpackungen lebensmittelecht?
Und darin liegt auch der Grund, warum wir zur Lebensmittelechtheit unserer Verpackungsprodukte in vielen Fällen keine pauschalen Angaben machen können, denn: Auch wenn das verwendete Verpackungsmaterial im Kontakt mit Lebensmitteln unbedenklich ist, wissen auch wir im Einzelfall nicht immer: Was ist mit den verwendeten Druckfarben? Dem Kleber, den Beschichtungen, Imprägnierungen… Wo und wie wurde die Verpackung gelagert? Viele Produktions-Zwischenstufen sowie eine Vielzahl an beteiligten Herstellern und Dienstleistern nicht nur während der Herstellung, sondern auch während Transport und Lagerung machen eine Pauschalaussage schwierig. Wir können diese Fragen für unsere Produkte aber chargengenau rückverfolgen und nachweisen. Fragen Sie uns gezielt – die meisten unserer Verpackungsprodukte sind für den Kontakt mit Lebensmitteln durchaus geeignet und sind somit lebensmittelecht!

Um als lebensmittelecht zu gelten, wird eine Verpackung hinsichtlich der Migration geprüft:

Die Migration bezeichnet den Übergang von Stoffen auf einen anderen, in diesem Fall von der Verpackung auf das Nahrungsmittel. Für Lebensmittel entscheidend sind die Gesamtmigration nach EN 1186 sowie die spezifische Migration nach EN 13130. Das Prüflabor des Fraunhofer-Instituts nimmt sogenannte „Migrationsuntersuchungen an Bedarfsgegenständen und Verpackungen inklusive Beratung und Bewertung aus lebensmittelrechtlicher Sicht gemäss Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004, Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011, Recyclingverordnung (EU) Nr. 282/2008 und Verordnung (EU) Nr. 450/2009 über aktive Verpackungen“ vor.

Für jeden Stoff sind Grenzwerte festgelegt, abhängig vom Stoff und bezogen auf die täglich tolerierbare Aufnahmemenge (TDI – Tolerable Daily Intake). Die deutsche Verbraucherzentrale nennt die häufigsten, verwendeten Stoffe und deren Grenzwerte:

Was ist ein Bedarfsgegenstand? Ein Begriff, der in diesem Zusammenhang öfter fällt: Ein Bedarfsgegenstand ist ein Gegenstand, der dazu gedacht ist mit Lebensmitteln, Kosmetik oder dem Menschen nicht nur vorrübergehend in direkten Kontakt zu kommen. Eine Verpackung ist somit ein Lebensmittelbedarfsgegenstand.

Welche Stoffe können migrieren?

Die schlechte Nachricht: Es gibt so gut wie kein Material (Ausnahme: Glas!), aus dem nicht irgendwelche Stoffe oder Zusatzstoffe in Lebensmittel übergehen könnten. Mehr als 250 potentiell gesundheitsschädliche Stoffe hat der Verein Foodwatch identifiziert, darunter sind Konservierungsstoffe, Bestandteile von Klebstoff, optische Aufheller, verschiedene Weichmacher (Phtalate), Bisphenol A (BPA), Spuren von Mineralöl (MOSH, MOAH oder DINP) und viele weitere unappetitliche Stoffe. All diese Stoffe gehen in unsere Lebensmittel über, im Ausmass abhängig von Lagerdauer, Lagertemperatur und der Eigenschaften, die das verpackte Lebensmittel so mit sich bringt. Leider besonders oft belastet: Lebensmittel in aus guten Gründen gerne verwendeten Recycling-Kartonverpackungen. Die gute Nachricht: Lebensmittelverpackungen unterliegen hierzulande strengen Regularien. Auf die Problematik mit den Recyclaten reagiert das IVV beispielsweis mit dem sogenannten Challenge-Test, der die Reinigungseffizienz von Recyclingprozessen in Bezug auf migrationsrelevante post-consumer Substanzen beurteilt.

Am Ende dieser Migratonsprüfung steht die sogenannte Konformitätserklärung: Die geprüfte Verpackung erfüllt alle Anforderungen und ist konform mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln.

Welche Normen müssen Lebensmittelverpackungen erfüllen?

Welche Normen gelten denn nun für den Kontakt mit Lebensmitteln? Kommt ein Material direkt in Kontakt mit Lebensmitteln, muss es der Rahmenverordnung (EU) Nr. 1935/2004 entsprechen. Darin heisst es: „[Sie sind nach] guter Herstellungspraxis so herzustellen, dass sie unter den normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung (…) oder eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeiführen“ (Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1935/2004).

Weitere Vorgaben finden sich in der Verordnung EG Nr. 282/2008 für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus recyceltem Kunststoff oder in der Verordnung EG Nr. 450/2009 zu sogenannten aktiven und intelligenten Materialien und Gegenständen für den Lebensmittelkontakt, also solchen, die die Haltbarkeit und den Zustand des verpackten Lebensmittels verbessern sollen, z.B. Feuchtigkeitsabsorber.

Eine Zusammenfassung der geltenden Verordnungen und zuständigen Gremien findet sich auf der Seite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Materialien und Gegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln.

Woran erkenne ich lebensmittelechte Verpackungen?

EU-weit gültig ist das Glas-Gabel-Symbol. Es kennzeichnet Materialien und Produkte, die für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln geeignet, also lebensmittelecht sind.

Finden Sie diesen Hinweis bei einem unserer Produkte, dass Sie für den Versand und die Lagerung von Lebensmitteln verwenden möchten, nicht, sprechen Sie uns bitte an. Für viele unserer Produkte können wir die Konformitätserklärung nachreichen. Dafür verfolgen wir das Produkt schnell und chargengenau zurück – und Sie erhalten Ihre Antwort schnell und unkompliziert!

Lebensmittelverpackungen bedrucken – besondere Vorschriften?

Die EG-Rahmenverordnung Nr. 1935/2004 für Materialien und Stoffe, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, ist auch hier Grundlage. Für den Druck gilt, gemäss Prüfnorm DIN 10955: Das Füllgut darf durch den Druck in Aussehen, Geruch und Geschmack nicht beeinflusst werden. Darüber hinaus muss der Druck gegen das Füllgut beständig sein, wie in der Prüfungsnorm nach DIN 16524-3 festgelegt. Das schränkt die Möglichkeiten im Bedrucken von Lebensmittelverpackungen natürlich erheblich ein, in der Regel sind Lebensmittelverpackungen daher auch lediglich auf der dem Lebensmittel abgewandten Seite bedruckt, so dass Lebensmittel und Druckfarbe nicht in direkten Kontakt geraten.

Lebensmittelverpackungen innen bedrucken?

Lange galt der Innenseitendruck als echter Meilenstein im Verpackungsdruck. Mit der Entwicklung von speziellen Druckfarben, die sowohl für den Offset-Druck geeignet und migrationsunbedenklich sind, hat 2019 das Unternehmen Epple Druckfarben diese Hürde genommen. Die Farben bestehen aus Bestandteilen, die auch in Lebensmitteln selbst vorkommen und sind somit toxisch unbedenklich. Beispiele in der Praxis finden sich für innen bedruckte Lebensmittelverpackungen jedoch nach wie vor wenige.

Im folgenden Merkblatt Druckfarben für Lebensmittelverpackungen finden sich, sehr übersichtlich, Informationen zu Anforderungen, Verordnungen und Verantwortlichkeiten im Bedrucken von Lebensmittelverpackungen.

Verpackungen: Aus dem BLV
Die Lebensmittelindustrie ist an strenge Vorgaben gebunden, die in der Bedarfsgegenständeverordnung geregelt sind. Im Anhang 2 ist geregelt, welche Stoffe für die Herstellung von Kunststoffschichten für Bedarfsgegenstände aus Kunststoffe benutzt werden dürfen. Im Anhang 10 ist geregelt, welche Stoffe für die Herstellung von Druckfarben benutzt werden dürfen (siehe „Weitere Informationen“). (Quelle: BLV)

Lebensmittelversand: Was muss beachtet werden?

Beim Versand von Lebensmitteln reden wir meist von sogenannten Sekundär- oder sogar Tertiärverpackungen.

Was ist eine Sekundärverpackung – und was eine Primärverpackung?

Im Grunde ist es wie bei einer Zwiebel: Die Bezeichnungen Primär- Sekundär- und Tertiärverpackung bezeichnen daher, von innen nach aussen, die Nähe zum Produkt.

Eine Primärverpackung ist die Verpackung, die das Produkt tatsächlich umschliesst, also berührt. Im Falle von Lebensmitteln ist das die Folie um den Schokoriegel oder der Karton, in dem die Nudeln sind. Sie dient vorrangig dem Schutz, dem Portionieren, der einfachen Handhabung und der Hygiene. Die Primärverpackung ist also, bis auf ganz wenige Ausnahmen (z.B. bei der klassischen „Müssen Gurken eingeschweisst sein – Frage“), unverzichtbar.

Eine Sekundärverpackung dagegen ist die Kartonverpackung um die einzeln eingeschweissten Schokoriegel, oder die Schachtel um die Zahncremetube. Sie erfüllt meist Gruppierungs- und Präsentationszwecken – und wird aus Gründen des Umweltschutzes auch, wo möglich, weggelassen.

Die Tertiärverpackung wiederum ist die Verpackung, die der Endverbraucher eher selten zu Gesicht  bekommt und die auch keinen direkten Kontakt zum Lebensmittel hat. Sie umgibt die Sekundärverpackung und dient dem Schutz des Produkts bei Lagerung und Versand. Beispiele für eine Tertiärverpackung sind z.B. Schrumpffolie oder eben der Versandkarton. Der Begriff der Umverpackung wird gelegentlich synonym verwendet.

Versandverpackungen für Lebensmittel

Bei der Transport – oder Versandverpackung geht es ganz klar um Funktionalität:

Die optimale Versandverpackung von Lebensmitteln bringt gute Transporteigenschaften mit wie gute Stapelfähigkeit, bestmögliche Stabilität bei möglichst geringem Volumen und möglichst geringem Eigengewicht. Da die Versandverpackung keinen direkten Kontakt zum Lebensmittel hat, müssen hier auch keine besonderen Vorschriften beachtet werden. Die Versandverpackung sollte das Produkt im bestmöglichen Zustand halten, in den meisten Fällen also schützen vor Feuchtigkeit, Lichteinflüssen und Temperaturschwankungen. Für gekühlte Lebensmittel gelten natürlich deutlich strengere Vorschriften, gemäss eines guten Cool Chain Managements muss die Aufrechterhaltung der Kühlkette durchgängig während des gesamten Transports oder Versands gewährleistet sein. Tipps für die Verpackung gekühlter Ware: Kühlversand dank Papierpolster oder Wie lange hält die Isolierbox kühl?

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